25 th Feb 2026

Deutschlandweit atmen Wursthersteller und Metzgereien auf:

Deutschlandweit atmen Wursthersteller und Metzgereien auf:

Die Franz Ostermeier GmbH aus dem niederbayrischen Geiselhöring gewinnt auch das Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht in München gegen den Schutzverband der Nürnberger Rostbratwürstchen Hersteller.

Bereits im Jahr 2024 scheiterte der Verband mit dem Versuch, Form und Größe der von Ostermeier vertriebenen „Mini Rostbratwürste“ unter Berufung auf die geschützte Bezeichnung „Nürnberger Rostbratwürste“ untersagen zu lassen.

Die Kläger bemängelten auch, dass die Würste aus Geiselhöring, denen aus Nürnberg ähneln würden.

Aus diesen Gründen war der Prozess für Wursthersteller aus ganz Deutschland von besonderem Interesse, da es ähnlich aussehende Bratwürste in ganz Deutschland gibt.

Das Gericht bestätigte nun aber erneut: Da die Produkte von Ostermeier weder die Bezeichnung „Nürnberg“ tragen, noch fälschlicherweise eine Herkunft aus der Frankenmetropole suggerieren, liegt keine Markenverletzung vor.

Die Franz Ostermeier GmbH begrüßt dieses richtungsweisende Urteil, das Rechtssicherheit für Wursthersteller in ganz Deutschland schafft. 

Das Traditionsunternehmen wird seine Mini-Rostbratwürste auch künftig in gewohnt erstklassiger Qualität anbieten.