Der „Wurstkrieg geht in die nächste Runde“.
Der Schutzverband Nürnberger Bratwürste e.V hat den Wurstwarenhersteller Franz Ostermeier GmbH, Geiselhöring, vor dem Landgericht in München I, AZ: 33 0 4023/23 verklagt. So wollte der Schutzverband der Firma Franz Ostermeier aus der geschützten Bezeichnung „Nürnberger Rostbratwürste“ Form und Größe der angeboten „Mini Bratwürste“ untersagen lassen. Dieser Prozess hat nach der mündlichen Verhandlung am 12.3.24 zu bundesweiter Aufmerksamkeit und Diskussionen in der Presse und Rundfunk geführt. Vom Ausgang des Verfahrens sind der Lebensmitteleinzelhandel und mehr als 7000 andere Wursthersteller/Metzger betroffen. Es geht hier um eine grundsätzliche Entscheidung mit bundesweiter Auswirkung.
Wie Frau Dr. Christina Koppe-Zagouras (Oppenländer Rechtsanwälte, Stuttgart), Anwältin der Firma Franz Ostermeier, informiert, war die Klage unbegründet und wurde durch Urteil vom 13.6.2024 abgewiesen. Durch die Größe und die Form der von der Firma Franz Ostermeier angebotenen Bratwürste werde kein Bezug zu einer bestimmten geographischen Herkunft hergestellt, so das Landgericht München I.